Gutachten

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Welche Schäden können an meinem Fußboden auftreten?

Der Fußboden ist in einem Gebäude das am stärksten beanspruchte Bauteil. Daher können dort vielfältige Schäden auftreten:

Ein Wasserschaden ist eine der häufigsten Schadensfälle. Sie können entstehen durch ausgelaufene Flüssigkeiten, defekte Wasserleitungen oder auch undichte Heizungsrohre. Auch Elementarschäden (Regen, Unwetter, etc.) können einen Wasserschaden an Ihrem Parkett verursachen.

Ungleichmässiges oder fleckiges Erscheinungsbild der Oberfläche kann beispielsweise seine Ursache in Lackablösungen haben.

Ein muffiger oder stickiger Geruch im Raum oder auch die Ablösung des Bodenbelages vom Untergrund kann die Ursache in einem Feuchtigkeitsschaden haben.

Wenn Ihr Boden beim Drüberlaufen nachgibt, quietscht oder Geräusche verursacht, können Hohlräume ein Grund dafür sein.

Vor allem bei Holzfußböden wie Parkett, Dielen etc. ist die Fugenbildung an der Tagesordnung. Dabei bilden sich Fugen je nach Art des Holzes unterschiedlich stark aus.

Rissbildung in Fliesen oder Estrichen sind nicht selten. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Industrieestrich, Sichtestrich, Terrazzo, Beschichtung oder Fliesen und Naturstein handelt.

Wie erkenne ich, welchen Schaden mein Parkettfußboden hat?

Die meisten Schäden am Fußboden kann auch der Laie zumindest im Ansatz erkennen.

Um eine genauere Anlalyse des Schadens durchzuführen, ist ein Termin bei Ihnen vor Ort unumgänglich. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und das fundierte Fachwissen als Sachverständige.

Für welche Arten von Fußböden erstellen wir Gutachten?

Genau genommen werden durch unser Institut für alle Arten von Bodenbelägen Gutachten erstellt: Für Parkettboden, Laminat, Kork, Teppich, PVC, Linoleum und Holzpflaster. Ebenso jedoch für Beschichtungen, Estrich (z.B. Sichtestriche, Industrieestriche, etc.) Designbeläge, LVT und Sportböden.

Welche Art von Gutachten benötige ich?

Je nach dem, welche Parteien in den Schaden involviert sind, ist es sinnvoll, ein bestimmtes Gutachten durchzuführen.

Beim Privatgutachten beauftragt nur eine der Parteien eine Sachverständigen.

Schiedsgutachten setzen voraus, daß die beteiligten Parteien sich gemeinsam auf einen Gutachter verständigen.

Versicherungen beauftragen bei sehr speziellen Problemstellungen oft die Erstellung eines Versicherungsgutachtens.

Ist ein Problem erst einmal bei Gericht angekommen, werden wir im Gerichtsverfahren mit einem Gerichtsgutachten beauftragt.

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