FAQ Bestehendes Protokoll ausreichend für Beleg-Reife?

Bestehendes Protokoll ausreichend für Beleg-Reife?

Frage:

Darf sich ein Parkettleger, der auf einem alten Estrich mit Fußbodenheizungskonstruktion verlegt, auf ein bestehendes Protokoll mit vorgenommenen Messungen aus einer vorhergehenden Belagsverlegung verlassen oder muss er in jedem Falle die Belegreife prüfen?


Domink Kison:

Die Prüfungs- und Sorgfaltsverpflichtungen des Parkettlegers ergeben sich aus Nr. 3.1.1 der fachlichen Regeln DIN 18 356 „Parkettarbeiten“. Darin wird nicht zwischen einem Neubau und einem Altbau unterschieden.

Dies ist auch richtig so. Denn oft bzw. meist ist es so, dass es z.B. in größeren Umbauvorhaben eines Bestandsgebäudes zu erheblichen Maßnahmen und Eingriffen in die Gebäudesubstanz kommt.

So habe ich schon viele Fälle erlebt, wo es während der Umbauzeit aus den unterschiedlichsten Gründen zu einem Wassereintrag auf einen Bestandsestrich gekommen ist und der Parkettleger sich auf die Situation „Altbau“ verlassen hat. Insoweit stellte sich jeweils die Frage, ob der Parkettleger, wenn er den Katalog der Prüfungs- und Sorgfalts-Verpflichtungen abgearbeitet hätte, den entstandenen Schaden hätte vermeiden können oder nicht, mit „JA“ zu beantworten war.

Von daher kann ich nur dringend empfehlen, auf der erneuten Durchführung der Maßnahmen des Belegreifeheizens zu bestehen und den Feuchtegehalt tatsächlich zu bestimmen, was jedoch meist am Fehlen entsprechend markierter Messstellen scheitert. Insoweit ist jedoch zu sehen, dass der Auftraggeber den belegereifen Untergrund schuldet, also muss er auch, wie auch immer, für die Möglichkeit der Bestimmung des Restfeuchtegehalts sorgen. Gegebenenfalls kann es erforderlich werden, einen Sachverständigen einzuschalten.

Keinesfalls kann ich empfehlen, diese Thematik unter dem Motto „es wird schon gut gehen“ auf die leichte Schulter zu nehmen.

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