Dampfbremse
Frage:
Muss unter einem schwimmend verlegten Mehrschichtparkett im Neubau auf einem mineralischen Untergrund zwingen eine Dampfbremse ausgelegt werden?
Domink Kison:
Eine allgemein gültige Regelung wie dies z.B. bei der nicht näher bezeichneten Durchführung von Bodenbelag- oder aber auch Parkettarbeiten gilt hinsichtlich im Verlege-Untergrund vorhandener maximaler Restfeuchte gibt es bei der schwimmenden Verlegung eines Mehrschichtparketts hinsichtlich der Notwendigkeit einer miteinzubauenden Dampfbremse nicht.
Insoweit gilt es, das zu beachten, was der Hersteller des betreffenden Mehrschichtparketts in seiner Verlegeanleitung vorgibt. Im Neubau wird dies sehr häufig die Empfehlung sein, eine PE-Folie mit einzubauen. Dies besagt jedoch nicht, dass dann, fehlt eine solche Folienlage, dies zwangsläufig auch die Ursache irgendwelcher vorgekommener negativer Veränderungen ist.
Hier ist es schon erforderlich, dass im Reklamationsfalle ein kausaler Zusammenhang hergestellt und nachgewiesen wird. Ist ein Estrich-Verlegeuntergrund auch im Neubauteil trocken wie z.B. im Altbau, dann gibt es aus technischer Sicht keine Notwendigkeit zum Einbau einer Folienlage. Wie im Altbaubereich muss also auch im Neubaubereich selbst bei der abweichend von der Empfehlung des Herstellers erfolgten Verlegung ohne Folienlage die Notwendigkeit, dass der schadensursächliche kausale Zusammenhang festgestellt und nachgewiesen werden.
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