FAQ Abweichung Nutzschicht-Dicke

Abweichungstoleranz bei Nutzschicht-Dicke

Frage:

Häufig stimmen angegebene Nutzschichtdicken und tatsächlich gemessene bei Mehrschichtparkett nicht überein. Gibt es Größenordnungen, um wieviel die tatsächliche Nutzschichtdicke die laut Herstellerangabe bezeichnete unterschreiten darf?


Domink Kison:

Eine normativ geregelte exakte Angabe gibt es sowohl in der Produktnorm DIN-EN 13 489 und auch in den fachlichen Regeln DIN 18 356 „Parkettarbeiten“ nicht. Hinsichtlich der Maße und zulässigen Abweichungen ist in Nr. 4.5.2 der DIN-EN 13 489 die Gesamtdicke nicht, wohl aber die Nutzschichtdicke geregelt. Diese muss ≥ 2,5 mm betragen.

Eine zulässige Abweichung, insbesondere eine solche nach unten, ergibt sich aus der zuvor genannten Norm nicht. Dies bedeutet, dass die Nutzschichtauflage die benannte Schichtdicke nicht unterschreiten darf.

Allerdings gibt es noch die geregelte Angabe zum maximal zulässigen Überzahn zwischen den Elementen. Dieser ist mit ≤ 0,2 mm geregelt. Bei konsequenter Anwendung der DIN-EN 13 489 dürfen sich zulässige Abweichungen im Bereich der angegebenen Nutzschichtdicke plus 0,2 mm im Mittel bewegen.

Eine andere Betrachtungsweise kann allenfalls in der Art gesehen werden, dass die mittlere Nutzschichtdicke der angegebenen Nutzschichtdicke entspricht und hiervon Einzelwerte sich im Bereich des maximal zulässigen Überzahnes bewegen dürfen. Dies bedeutet, dass eine z.B. mit 4,0 mm angegebene Nutzschichtdicke sind im Bereich von 3,9 mm und 4,1 mm bewegen darf. Der vielfach vorgetragenen Argumentation einzelner Hersteller, dass abweichend von einer Nutzschichtdicke von 4,0 mm auch eine mittlere Nutzschichtdicke von 3,5-3,6 mm noch innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen würde, vermag ich mich nicht anzuschließen.

Dies kann man nach meiner Beurteilung auch so sehen, wenn ich bei meinem Metzger 1,0 kg Rinderfilet bestelle und er gibt mir zum gleichen Preis lediglich 0,8 kg mit dem Hinweis darauf, dass dieses genauso gut schmecken würde.

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