FAQ Hinweis auf Farbveränderungen

Hinweis auf mögliche Farbveränderungen 

Frage:

Muss ein Auftragnehmer für Parkettarbeiten auf mögliche Farbveränderungen hinweisen?


Domink Kison:

Eine geschriebene Regel, wonach ein Auftragnehmer von Parkettarbeiten auf mögliche Farbänderungen des zur Verlegung vorgesehenen Holzes hinweisen müsse, gibt es nicht.

Allerdings ist jedoch der „Katalog“ der Prüfungs-, Sorgfalts- und Hinweisverpflichtungen in den fachlichen Regeln DIN 18 356 „Parkettarbeiten“ nur beispielhaft, keineswegs vollständig.

Die Farbänderungen von Parketthölzern, im Übrigen aber auch von elastischen und textilen Bodenbelägen begründen sich mit der Einwirkung von Licht, insbesondere von Tageslicht und den darin enthaltenen UV-Strahlen. Hierauf reagieren Parketthölzer deutlich unterschiedlich. Manche Hölzer reagieren auf Lichteinwirkung mit einer Farbverdunklung, manche mit dem Verbleichen der Farbe, andere mit der Reduzierung der optischen Auffälligkeit der Struktur und Maserung.

Dabei handelt es sich jedoch um völlig normale natürliche Eigenschaften des Holzes auf die der Parkettleger keinen Einfluss hat. Auch kann er auf diese Veränderungsvorgänge durch die Art der Oberflächenbehandlung nur begrenzt, wenn überhaupt Einfluss nehmen.

Die Frage, ob der Auftragnehmer von Parkettarbeiten auf diese natürlichen und damit völlig normalen farblichen Veränderungen hinweisen muss, kann so pauschal wie sie gestellt wurde nicht beantwortet werden. Ich persönlich bin der Meinung, dass diese natürliche Eigenschaft des Holzes nahezu aufgrund des Allgemeinwissens bekannt ist. Dies würde ja bedeuten, dass der Auftragnehmer darauf hinweisen und Bedenken deshalb vortragen müsste, weil jeden Morgen die Sonne aufgeht. Allerdings hat gute und fachliche Beratung noch nie geschadet.


Hilfestellung können hierbei die vom Holzmannverlag herausgegebenen 33 Farbtafeln geben, die den Unterschied von unbelichtetem und belichtetem Holz zeigen.

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