FAQ Grenzmaße für Querkrümmung bei Mehrschicht-Parkett

Grenzmaße für Querkrümmung bei Mehrschicht-Parkett

Frage:

Gibt es absolute Grenzmaße für konvexe und konkave Querkrümmungen verlegter mehrschichtiger Parkettelemente, die noch als tolerabel zu bezeichnen sind oder sind solche Erscheinungsbilder aus sachverständiger Sicht im Einzelfall zu entscheiden?


Domink Kison:

Es ist leider eine immer mehr zu beobachtende Fragestellung dahingehend, ob es hinsichtlich bestimmter Sachverhalte konkrete, zulässige oder unzulässige Werte zum Nachmessen gibt. Solche Grenzwerte für einen verlegten Parkettfußboden gibt es nicht.

Man muss sich einmal vorstellen, was passieren würde, würde man die Zulässigkeit einer Hohlstelle in Millimeter oder Zentimeter reglementieren. Dies würde dazu führen, dass insbesondere bestimmte Auftraggeber auf allen Vieren ihren Parkettfußboden abkriechen und Hohlstellen vermessen würden. Gleiches gilt für die Anzahl von Ästen im Quadratmeter-Bodenfläche und so selbstverständlich auch hinsichtlich ggfls. vorliegender/erkennbarer Querkrümmungen. Ein Parkettfußboden muss nicht mess- oder auszählbar sein – ein Parkettfußboden muss schön sein.

Die in den jeweiligen Parkettnormen benannten Grenzabmaße gelten für das produzierte, angelieferte und noch nicht verlegte Material. Dies ist so zu verstehen, dass einzelne Elemente auch bis zu den zugestandenen Grenzmaßen Abweichungen aufweisen dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man z. B. ein auch innerhalb der Grenzmaße Verformungen aufweisendes Element im Blickfeld verlegen muss.

Kommt es nach der Verlegung zu Verformungen, kann man diese nicht mit zulässigen Grenzabmaßen der Parkettnormen begründen. In diesem Falle muss man darüber befinden, ob die Parkettfläche optisch beeinträchtigt vorliegt und welche Ursache es dafür gibt. Mithin ist es in der Tat so, dass dies jeweils im Einzelfall zu entscheiden ist.

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