FAQ Hinweispflicht auf Raumklima im Sommer

Hinweispflicht auf Raumklima im Sommer?

Frage:

Muss ein Auftragnehmer von Parkettarbeiten vor Beginn der Verlegung darüber informiert werden, dass in dem Wohnzimmer mit Südlage und tiefliegenden Fenster in den Sommermonaten sehr ungewöhnliche raumklimatische Bedingungen entstehen können?


Domink Kison:

Die Prüfung und Beurteilung örtlicher Gegebenheiten nehmen in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung zu. Immer häufiger kommt es zu Problemen aufgrund ungünstiger raumklimatischer Bedingungen, mit denen man letztendlich Auftragnehmerfirmen von Parkettarbeiten konfrontiert. Dies gilt z. B. im Zusammenhang mit den raumklimatischen Bedingungen in Niedrigenergiehäusern oder aber im Falle wie hier von tief gezogenen Fenstern mit südlich ausgerichteter Lage.

Insoweit ist es zweifellos sinnvoll, dass dann, erkennt die Auftragnehmerfirma der Parkettarbeiten diese Problematik hierauf hinzuweisen. Allerdings gehört die Schaffung geeigneter raumklimatischer Bedingungen ebenso wie ggfls. zu ergreifender Sonnenschutzmaßnahmen nicht in den Prüfungs- und Sorgfaltsbereich einer Auftragnehmerfirma von Parkettarbeiten. Vielmehr sind diese Themen und ggfls. zu ergreifende Schutzmaßnahmen eindeutig im Aufgaben- und Pflichtenbereich der Planung und damit auf Auftraggeberseite angesiedelt.

Insoweit kann und muss sich der Auftragnehmer von Parkettarbeiten darauf verlassen können, dass ggfls. erforderliche Sonnenschutzmaßnahmen entweder doch nicht erforderlich sind oder aber noch hergestellt werden.

zurück zu FAQ

Diese Website benutzt Google Analytics.
Hier zu: Weiteren Informationen...
Hier zum: Deaktivierungs-Add-On für Ihr Smartphone.