FAQ Kopfstoß-Versatz bei Mehrschicht-Parkettdielen

Kopfstoß-Versatz bei Mehrschicht-Parkettdielen

Frage:

Gibt es für verklebt zu verlegende Mehrschicht-Parkettdielen im wilden Verbandmuster irgendwelche Mindestabstände hinsichtlich des Kopfstoßversatzes benachbarter Elemente oder gelten sie lediglich bei schwimmender Verlegung?


Domink Kison:

Die einzige normative Regelung hinsichtlich eines Versatzes der Stoßfugen der Schmalseiten findet sich in den fachlichen Regeln DIN 18 356 „Parkettarbeiten“ hinsichtlich der Zulässigkeit und verschiedentlicher Elementgrößen bei Stabparkettverlegung. Dort ist ein Längenunterschied von 50 mm benannt.

Eine normative Regelung hinsichtlich des Stoßversatzes bei Mehrschicht-Elementen gibt es meines Wissens nicht. Allerdings dürfte insoweit der Verweis auf die Herstelleran- und –vorgaben maßgeblich sein. In nahezu allen dem Unterzeichner bekannten Verarbeitungsanleitungen ist ein Stoßversatz von etwa 200 mm gefordert und dies oft sogar unabhängig davon, ob das Parkett schwimmend verlegt oder geklebt wird.

Dabei handelt es sich nicht nur um eine Verlegehilfe, um die verlegte Fläche „stabiler“ zu machen. Mit diesem Hinweis will man auch störende optische Erscheinungsbilder nahe beieinander liegender Kopfstöße vermeiden, was zweifellos auch für geklebte Parkettfußböden gilt.

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