Prüfpflicht für Holzfeuchte bei Wiederverwendung eines Bodens
Frage:
Hat ein Auftragnehmer, der Altholz verlegt, ausgebauten Tafelboden, der bereits in einem anderen Objekt über Jahrzehnte gelegen hat, eine Prüfungspflicht hinsichtlich dessen Feuchte?
Domink Kison:
Grundsätzlich schuldet der Auftragnehmer seinem Auftraggeber sein Fachwissen und seine Fachkompetenz. Insoweit obliegt dem Auftragnehmer eine grundlegende Prüfungs- und Sorgfaltsverpflichtung auch hinsichtlich der Beschaffenheit und des Zustands und der Eignung des zur Verlegung vorgesehenen Materials. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um neues oder aber altes Material handelt.
Insoweit ist es auch in solchen Fällen, wo ein alter Tafelfußboden aus einem anderen Objekt ausgebaut und in einem anderen Hausanwesen wieder verlegt werden soll, genauso. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um durch die Auftragnehmerfirma geliefertes Altmaterial oder aber um durch den Auftraggeber für die Verlegung beigestelltes Material handelt.
Es ist gerade bei altem Material nicht immer einfach, den Holzfeuchtegehalt mit elektrischen Systemen zu bestimmen. Im Zweifel ist es insoweit durchaus anzuraten, gegebenenfalls sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Holzfeuchtegehalt gegebenenfalls im Laborstandard feststellen zu lassen.
In jedem Falle ist es besser, dies im Vorhinein zu klären, als sich im Nachhinein juristisch mit dieser Frage beschäftigen zu müssen.