FAQ Überzähne etc. in der Oberfläche

Überzähne etc. in der Oberfläche

Frage:

Wie werden Überzähne, Dellen durch Schleifarbeiten oder Kellenschläge der Spachtelmasse in der Oberfläche eines Fußbodenbelags sachverständig bewertet? Sind die Ebenheitstoleranzen der DIN 18 202 ein hilfreicher Ansatz?


Domink Kison:

Zunächst möchte ich insoweit darauf hinweisen, dass die Überprüfung einer Fußbodenfläche zunächst eine erste optische Beurteilung erfordert. Insoweit muss ein Fußboden schön, dekorativ, letztendlich auch haltbar sein. Ein vermeintlicher Mangel kann und sollte nicht messbar sein. Wenn man einen Mangel nur durch die Zuhilfenahme technischer Geräteausstattungen oder Hilfsmittel erkennt, kann es wohl kaum ein optischer Mangel sein.

Andererseits muss umgekehrt gesehen werden, dass man Schleiffehler bei der Oberflächenbehandlung von Parkettfußböden ebenso wenig wie Kellenschläge bei der Verlegung von z.B. Design-Bodenbelägen unter Bezugnahme auf zulässige Ebenheitstoleranzen nach DIN 18 202 als zulässig begründet. Die nennmaßbezogen geringste zulässige Toleranz ist bezogen auf 10 cm Messstrecke 2,0 mm.

Man möge sich einmal vor Augen führen, wie ein Parkettfußboden mit 2,0 mm tiefen Schleifriefen oder aber ein Design-Bodenbelag mit 2,0 mm sich erhaben zeigenden Kellenschlägen aussehen würde.

Mithin komme ich zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Ebenheitstoleranzen der DIN 18 202 nicht geeignet sind, eine Mangelhaftigkeit eines geschliffenen Parketts oder aber eines verlegten, z.B. PVC-Bodenbelages zu begründen, ebenso wenig aber auch um dadurch einen berechtigten Mangel abzuwehren. 

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