FAQ Voraussetzungen bei Massiv-Parkett auf Trockenböden

Voraussetzungen bei Massiv-Parkett auf Trockenböden

Frage:

Was ist hinsichtlich des Faktors Zeit und der baulichen Voraussetzungen ganz besonders zu beachten, wenn Massiv-Parkett auf Trockenunterböden/Holzwerkstoffplatten verlegt werden soll?


Domink Kison:

Die Verlegung von Parkettfußböden auf Trockenunterböden, auch oder insbesondere solchen aus Holzwerkstoff-Druckverteilerplatten, ist bereits seit vielen Jahrzehnten ein immer wiederkehrendes Thema. Hier ist zunächst auf die (alte) DIN 68 771 „Unterböden aus Holzspanplatten“ zu verweisen.

Daraus ergibt sich, dass einerseits sehr präzise der Einbaufeuchtegehalt der Holzwerkstoff-Platten und der Einbauzeitpunkt der Holzspanplatten zu beachten ist. Unterböden aus Holzspanplatten sollen möglichst umgehend, um nicht zu sagen sofort, mit dem vorgesehenen Bodenbelag überdeckt werden.

Leider ist es jedoch oft so, dass Bauherren/Architekten erst einmal, um eine sichere Arbeitsebene zu schaffen, den Unterboden aus Holzspanplatten herstellen und dann den gesamten weiteren Innenausbau darüber ausführen lassen, obwohl besagte DIN 68 771 genau Gegenteiliges vorgibt.

Ansonsten möchte ich im Hinblick auf die Verlegung von Parkettfußböden auf Trockenunterböden auf den Anhang Nr. 11 zum Kommentar zur DIN 18 356/18 367 Barth/Schmidt/Strehle, 3. Ausgabe 2011, verweisen. Darin ist eigentlich alles gesagt.

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