FAQ Winkeltoleranzen prüfen

Winkeltoleranzen prüfen

Frage:

Winkeltoleranzen zu prüfen, ist keine Aufgabe des Parkett- oder Bodenlegers. Was macht es für ihn so schwer, dieser Prüfungspflicht in fachlich erforderlichem Umfang nachzukommen?


Domink Kison:

Dieses Thema wird derzeit in der Fachbranche kontrovers diskutiert. Dies deshalb, weil aus unerfindlichen Gründen bei der Neufassung der DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ entgegen der Auffassung und Formulierung in der Entwurfsfassung des Fachberaterausschusses die Winkeltoleranzen in der vom Hauptausschuss Hochbau verabschiedeten Fassung sonderbarerweise aufgenommen wurden. Tatsächlich macht die Verpflichtung des Parkett- und Bodenlegers zur Überprüfung der Winkeltoleranzen aus mehrfacher Sicht keinen Sinn.

Über die Winkeltoleranzen werden die Höhenlage und damit auch die Waage-rechte einer Fußbodenfläche bestimmt. Die Geburtsstunde der Waagerechte liegt in der Zeit der Herstellung der tragenden Deckenkonstruktion. Ist z.B. eine Betondecke im Sinne der DIN 18 202 waagerecht, dann werden auch alle darüber angeordneten Schichten des Estrichs und der hierauf aufzuarbeitenden Fußbodenausstattungen waagerecht sein. Von daher wäre die Verpflichtung zur Überprüfung der Winkeltoleranzen lediglich eine Prüfung dahingehend, ob der Estrichleger, aber insbesondere der den Rohbau abnehmende Auftraggeber/Bauleiter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Dies ist wohl kaum Aufgabe des Parkett- und Bodenlegers.

Darüber hinaus verfügt ein Parkett- und Bodenleger in aller Regel nicht über die erforderliche Geräteausstattung zur Überprüfung der Winkeltoleranzen. Des Weiteren gibt es im Zeitraum der Durchführung der Parkett- oder Bodenbelagarbeiten keine Höhenmarken und auch keine Meterrisse mehr. Letztendlich ist es kaum möglich, in diesem Baustand an einer fehlerhaften Höhenlage etwas zu korrigieren. Dies deshalb, weil vielfach andere Anschlusshöhen, die ebenfalls fix existieren, angearbeitet werden muss. Daher macht die Verpflichtung zur Überprüfung der Winkeltoleranzen bei den Parkett- und Bodenlegern keinen Sinn – wie bereits gesagt, wird dies jedoch in Teilen unserer Branche anders gesehen.

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